Infos für Streuobstwiesenbesitzer

Wie kommt die Vereinbarung zwischen der Initiative und dem Erzeuger zustande?

Das Obst muss von Streuobstwiesen mit den folgenden Voraussetzungen stammen:

Wünschenswert ist außerdem:

Nicht angenommen wird Obst von Streuobstwiesen, die

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